Gemeinnützige Arbeit – Etwas zurückgeben: Arbeitspflicht für Transferleistungsempfänger

Gemeinnützige Arbeit – Etwas zurückgeben: Arbeitspflicht für Transferleistungsempfänger

Dieser Antrag wurde wie folgt bearbeitet:

Beschluss:

Der Kreisausschuss überweist den Antrag der AfD-Fraktion „Gemeinnützige Arbeit – Etwas zurückgeben Arbeitspflicht für Transferleistungsempfänger“ zur Vorbereitung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Blume,

die AfD-Fraktion im Kreistag Uelzen stellt folgenden Antrag zur Vorberatung im Sozialausschuss und Abstimmung im Kreistag:

Gemeinnützige Arbeit – Etwas zurückgeben
Arbeitspflicht für Transferleistungsempfänger

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Migranten und anerkannte Asylbewerber ohne Arbeitsverhältnis sowie arbeitsfähige Langzeitarbeitslose und leistungsfähige Bürgergeldempfänger zu einer „Tätigkeit im öffentlichen Interesse“ zu verpflichten.

Begründung:
Gemeinnützige Arbeit fördert die Integration von Ausländern in unsere Gesellschaft und ist im Interesse des aufnehmenden Landkreises Uelzen. Langzeitarbeitslose verlieren den Kontakt zur Gesellschaft, die sich hauptsächlich über eine Berufstätigkeit identifiziert, wenn sie keine sinnvolle Aufgabe haben. Die Wiederaufnahme einer regulären Beschäftigung fällt dadurch immer schwerer. Der Landkreis muss dafür Sorge tragen, dass auch diese Menschen nicht in die gesellschaftliche Abgeschiedenheit abgleiten.

Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge müssen in die aufnehmende Gesellschaft integriert werden, um ihnen einen sinnstiftenden Platz in unserer Mitte anzubieten. So wird dieser Bevölkerungsgruppe zum einen die nötige Wertschätzung für die Unterstützung durch die deutsche Bevölkerung abverlangt, aber auch die autochthone Bevölkerung entlastet und vom Sinn der von ihnen geleisteten Hilfestellung überzeugt. Ein weiterer Aspekt ist, dass Migranten und Geflüchtete in einigen Fällen zur Kriminalität neigen, wenn sie keine sinnvolle Aufgabe haben. Dieser Gefahr kann so entgegengewirkt werden.

Mögliche Einsatzgebiete: Grünanlagenpflege, städtische Bauunterhaltung, Schulreinigung sowie als Arbeitskräfte im Pflege- und Gastronomiesektor oder andere, an bereits vorhandenen Qualifikationen orientierte Tätigkeiten.

Die verpflichtende Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Interesse muss für Ausländer zwingend mit dem regelmäßigen (und dokumentierten) Besuch eines Deutschkurses verbunden sein, um die Integration in der Gesellschaft zu festigen. Sprache ist der Schlüssel zu einer gelungenen Integration und die Teilnahme am Erwerbsleben die praktische Anwendung des Gelernten.

Es muss mit sämtlichen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden, dass Menschen über Jahre hinweg als Empfänger von Transferleistungen der werktätigen Bevölkerung zur Last fallen.

Durch einen Amtsarzt oder eine vergleichbare Begutachtungsstelle nachgewiesen Erwerbsunfähige sind von dieser Regelung auszuschließen bzw. deren Einsatz an die vorhandene Leistungsfähigkeit anzupassen.