Antrag: Afghanischen Intensivstraftäter umgehend abschieben

Antrag: Afghanischen Intensivstraftäter umgehend abschieben

❗Antrag der AfD-Fraktion im Kreistag Uelzen❗

Zugegeben, es ist in solchen Fällen nicht leicht, auf kommunalpolitischer Ebene etwas zu erreichen. Aber wir müssen es wenigstens versuchen. Zu groß ist inzwischen der Ärger über und die Angst vor dieser unverbesserlichen Einzelperson.

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung trägt dafür Sorge und wirkt entsprechend auf die zuständige Ausländerbehörde ein, dass der in Uelzen stadtbekannte Intensivstraftäter (Name bekannt) umgehend abgeschoben wird. Gehäufte Gewalttaten in der Uelzener Party-Szene, wie sie in der Vergangenheit von der Person verübt wurden, sind den Bürgern des Kreises nicht länger zumutbar und erst recht nicht die finanzielle und materielle Unterstützung der offensichtlich integrationsunwilligen Person aus den Mitteln der Steuerzahler.

Eine Rechtsgüterabwägung nach § 53 Abs. 1 AufenthG stellt hier den Schutz der Bevölkerung in den Vordergrund.

Begründung:

Ein stadt- und polizeibekannter Intensivstraftäter mit afghanischer Herkunft hält seit Jahren die Stadt Uelzen durch wiederholte Gewaltstraftaten in Atem. Etliche polizeiliche Maßnahmen waren weitgehend wirkungslos und eine Verurteilung und entsprechende Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt, psychiatrischen Einrichtung oder die erfolgreiche Abschiebung ins Heimatland sind bisher ausgeblieben. Die wiederholten Gewalttaten sind den Uelzener Bürgern und Gastronomen und auch der Polizei nicht mehr zuzumuten, sodass hier nach Rechtsgüterabwägung nach § 53 Abs. 1 AufenthG zu verfahren ist, da das Bedürfnis der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Geschäftstätigkeit der Gastronomen überwiegt.

„Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“

Die hiesige Presse hatte bereits etliche Male über die Person berichtet, weitere Ereignisse dürften hinlänglich bekannt sein.

https://www.az-online.de/…/eskalation-in-uelzener…

https://www.az-online.de/…/frust-in-uelzens…

Das umgehende Handeln der entsprechenden Behörde ist hier angezeigt, um den öffentlichen Frieden im Kreis Uelzen und insbesondere in der Hansestadt Uelzen zu gewährleisten.