Die AfD-Fraktion stellt zur anhaltenden Migrationsbewegung folgende Anfrage:
(Antworten der Kreisverwaltung kursiv geschrieben)
1. In welcher Anzahl leben im Landkreis Uelzen vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber und weitere Personen mit unklarem Aufenthaltsstatus?
Es leben 187 geduldete Personen im Landkreis Uelzen.
2. Gibt es bekannte Schwerpunkte der Unterbringung dieser Personen im Kreisgebiet?
Die Mehrzahl der Personen lebt in der Hansestadt Uelzen.
3. In welcher Form finden Bemühungen statt, um die Ausreisepflicht durchzusetzen und in wieviel Fällen waren diese Bemühungen im Jahr 2022 erfolgreich? In wieviel Fällen waren dahingehende Bemühungen nicht erfolgreich?
Zunächst ist anzumerken, dass eine Rückführung nicht in alle Länder möglich ist. Dies gilt z.B. für Afghanistan und Irak. Ist dies grds. möglich, scheitert die Durchsetzung der Ausreisepflicht in der Regel an fehlenden Papieren oder ungeklärten Identitäten. Die Möglichkeit der Beschaffung von Passersatzpapieren durch die Behörde ist ebenfalls vom Herkunftsland abhängig. Soweit möglich, werden Personen auch bei ausländischen Botschaften vorgeführt, um die Identität zu klären. Eingeleitete Rückführungen können ggf. nicht erfolgen, wenn Teile einer Familie nicht anwesend sind. Vereinzelt werden auch Termine der Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens von den übernehmnenden Ländern storniert. In 2022 sind keine Rückführungen abschließend erfolgt. Eine Familie (fünf Personen) ist freiwillig zurückgekehrt. Die Zahl der Bemühungen wird nicht erfasst.
4. Bestehen Anreizprogramme zur freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer für abgelehnte Asylbewerber, etwa durch einmalige finanzielle Unterstützung?
Freiwillig zurückkehrende Personen können je nach Herkunftsland Geld und Sachleistungen (Starthilfe und Ticketkosten) erhalten. Zudem erfolgt i.d.R. keine Wiedereinreisesperre.
5. In welcher Höhe wurden durch den Kreis finanzielle Aufwendungen für die Unterbringung und Lebenshaltungskosten dieses Personenkreises im Jahr 2022 geleistet?
Für den genannten Personenkreis wurden Kosten in Höhe von 921.119,70 € für Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU; sog. Regelsatz) und Kosten der Unterkunft (KdU) gezahlt.