Antwort auf unsere Anfrage zur Migrationslage

Im September reichte die AfD-Fraktion im Landkreis Uelzen eine Anfrage zur Migrationslage
2018 ein. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der Personen im Status Duldung und
Gestattung sowie auf die Höhe der Zahlungen, die durch den Landkreis geleistet wurden. So
ergab die Anfrage, dass 2018 349 gestattete und geduldete Personen im Landkreis Uelzen
lebten (144 geduldete/205 gestattete).

Hierbei ist die Unterscheidung zwischen gestatteten und geduldeten Ausländern
entscheidend, denn geduldete Personen sind ausreisepflichtig, ihre Abschiebung wurde nur
vorübergehend ausgesetzt – weil, beispielsweise, an diese Personen ein ablehnender
Asylbescheid ergangen ist. D.h., sie haben Deutschland zu verlassen, ihre Abschiebung
konnte bisher nur nicht durchgesetzt werden. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Ein
häufiger Grund ist, dass ausreisepflichtige Personen ohne Reisepass in die Bundesrepublik
eingereist sind und die Heimatländer die Rücknahme verweigern.
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung befinden sich aktuell in einem Asylverfahren, und
die Entscheidung, ob ein Schutzgrund vorliegt, steht noch aus.

Im Landkreis Uelzen standen damit 2018 205 Asylverfahren aus, 144 Personen konnten
keinen Schutz begründen und waren ausreisepflichtig.

Abschiebungen
Außerdem erfragte unsere Fraktion die Abschiebeleistung des Landkreises. Von 144
ausreisepflichtigen Ausländern wurden 2018 nur 8 Personen abgeschoben – der Abschiebung
entzogen sich 6 Personen.

Das ergibt eine magere Abschiebequote von 5,6%. Dem gegenüber stehen gescheiterte
Abschiebungen mit 42,9%. Anders ausgedrückt: annähernd jede zweite Abschiebung im
Landkreis Uelzen kann nicht durchgeführt werden, weil sich die abzuschiebende Person dem
entzieht.

Kosten
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind beide Personengruppen
(Geduldete und Gestattete). Allerdings sind neben den leistungsberechtigten Personen auch
die Ehegatten, Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder der Personen mit Duldung
und Gestattung Leistungsberechtigt, und zwar auch dann, wenn diese selbst die
Voraussetzungen nach dem Asyl Gesetz nicht erfüllen. Wie viele Personen dazu zählen, ging
aus der Antwort nicht hervor, wird aber von unserer Fraktion in einer separaten Anfrage an
den Landkreis erfragt werden.
Insgesamt entstanden dem Landkreis Uelzen 2018 Kosten in Höhe von 5.439.660 EURO. Die
Landesregierung zahlte dem Landkreis pauschal 5.616.524 EURO.

Fazit
Die niedrige Abschiebequote und die gescheiterten Abschiebungen zeigen eindeutig, dass
der CDU- geführte Landkreis nicht daran interessiert scheint, Personen ohne Berechtigung
abzuschieben. Vom Willen, deutsches Recht einzuhalten und konsequent umzusetzen, kann
keine Rede sein. Das Unrecht wird weiter verwaltet und ausreisepflichtige Personen werden
durch Steuer-Millionen alimentiert.

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