In Folge der Beantwortung unserer Anfrage vom 03.05.2022 ergibt sich eine zusätzliche Anfrage:
1. bei welcher Anzahl an Individuen (oder Rudeln und Einzeltieren) bzw. Territorien im Kreisgebiet wird von Fachleuten ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation angegeben?
Bitte nennen Sie auch die Qualifikation der Fachleute, die zur Beantwortung dieser Frage herangezogen wurden und deren etwaige Zugehörigkeit zu einer Organisation.
Antwort: Für die Beantwortung der Frage wurde die Expertise des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), Referat N4 – Rechtsangelegenheiten des Naturschutzes herangezogen. Danach verhält es sich wie folgt: “Die räumliche Bezugsgröße für die Feststellung der Erhaltungssituation folgt den politisch-geographischen Mustern (Landesgrenzen) und zusätzlich den einzelnen biogeographischen Regionen in Deutschland. Dies sind die atlantische, die kontinentale und die alpine Region. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind vier Merkmale von Bedeutung: das natürliche Verbreitungsgebiet, der Bestand (“Population”), der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Bei der Ermittlung des Gesamturteils ist wesentlich, welches dieser vier 1 von 2 in Zusammenstellung Seite 1 von 2 Einzelmerkmale am schlechtesten ausgeprägt ist. Die räumliche Ebene für die Einschätzung des Erhaltungszustandes nach der FFH-Richtlinie ist die biogeografische Region innerhalb eines Mitgliedsstaates. Deutschland ist Teil der atlantischen, kontinentalen und alpinen Region. Der Großteil der niedersächsischen Landesfläche zählt zur atlantischen Region, wohingegen bereits südliche und östliche Bereiche des Landes der kontinentalen Region zugeordnet werden. Trotz der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wurde bislang aufgrund der noch zu geringen Anzahl und Verbreitung der Wölfe deren Erhaltungszustand mit “ungünstig-schlecht” bewertet. Erst wenn es Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten aber besiedelungsfähigen Gebieten gibt und die Anzahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig in Deutschland ohne Inzuchterscheinungen überleben kann, kann sein Erhaltungszustand mit “günstig” bewertet werden. Für Niedersachsen gilt daher, dass zunächst auf Bundesebene und anschließend auf Ebene der EU Kommission der günstige Erhaltungszustand sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen biogeografischen Region festgestellt worden sein muss, um etwaige Änderungen im Umgang mit der Art Wolf prüfen zu können.”
2. Sollte der günstige Erhaltungszustand der Population bereits erreicht oder überschritten sein, bzw. dies in der Zukunft geschehen, wie wird die Kreisverwaltung für die Regulierung des Bestandes sorgen?
Antwort: Entfällt, vgl. Ausführungen zu 1.