Antrag: Sozialleistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber streichen

Antrag: Sozialleistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber streichen

Beschlussvorschlag:

Das Integrationskonzept des Landkreises Uelzen wird dahingehend angepasst, dass künftig ausländische Staatsangehörige von Leistungen der Integration ausgenommen sind, wenn sie kein Aufenthaltsrecht haben und vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind. Dementsprechend sollen in Zukunft direkt nach Klärung des Aufenthaltsstatus im Falle einer Ablehnung des Asylbegehrens die finanziellen Unterstützungsleistungen auf Sachleistungen umgestellt werden. Außerdem sind sämtliche weitere Integrationsleistungen, wie z.B. Sprachkurse, einzustellen.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sollen Personen sein, die über eine geklärte Identität verfügen, Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung nicht rechtsmissbräuchlich verhindern und intensive Integrationsbemühungen vorweisen.

Begründung:

Deutschland und damit auch der Landkreis Uelzen ist eine von großer Hilfsbereitschaft geprägte Region. Über 1000 Asylbewerber aus aller Welt, sowie mehr als 1200 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind im Landkreis Uelzen untergebracht. Weil die gesetzlich gebotenen Abschiebungen nicht durchgeführt werden, steigt die Zahl der Geduldeten aber ständig an.

Aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion an den Landrat aus dem Februar dieses Jahres geht hervor, dass sich im Landkreis Uelzen aktuell 187 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aufhalten. Die Kosten für Hilfen zum Lebensunterhalt beliefen sich in 2022 auf 921.119,70 €, hinzu kommen Kosten für die Unterkunft und Behandlungskosten im Krankheitsfall, deren Höhe sich nur schwer beziffern lässt.

Im Jahr 2022 wurde keine dieser Personen abgeschoben, die Anzahl der Bemühungen dahingehend wird nicht genannt bzw. nicht erfasst. 5 Personen sind freiwillig ausgereist. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion.

Es ist daher sowohl zur Wahrung der Interessen der einheimischen Bevölkerung und deren Hilfsbereitschaft als auch für eine gebotene und effektive Hilfe für Kriegsflüchtlinge unabdingbar, dass unsere Hilfe und damit verbundene Ressourcen ausschließlich für diejenigen Personen Verwendung finden, die tatsächlich vor Krieg und Vertreibung fliehen, also als politisch Verfolgte und Schutzbedürftige im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist es weder den tatsächlich Schutzbedürftigen noch dem einheimischen Steuerzahler vermittelbar, weshalb jährlich einige Millionen Euro für Personen ausgegeben werden, die nach geltendem Gesetz kein Recht darauf haben, sich in Deutschland aufzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist es für die AfD-Fraktion zwingend geboten, dass Leistungen des Landkreis Uelzen zur Integration von Ausländern fortan auch dort gebündelt werden, wo sie tatsächlichen Kriegsflüchtlingen und nicht Wirtschaftsmigranten aus aller Welt zugutekommen.

Uns ist bewusst, dass die Schuld für das fortgesetzte Versagen in der Migrations- und Integrationspolitik bei den regierenden Parteien und nicht bei dem einzelnen Migranten lokalisiert ist. Leider spitzt sich die Situation um sogenannte Fluchtbewegungen aktuell erneut zu und ein Handlungswille der Bundesregierung ist nicht erkennbar. Deswegen wollen wir weiterhin diejenigen unterstützen, die unseren Rechtsstaat achten und sich intensiv um Integration bemühen. Es bedarf aber der Abgrenzung und Fokussierung auf den genannten Personenkreis.

Ein sachgleicher Antrag der AfD wurde übrigens gemeinsam mit den Stimmen der CDU im Landkreis Bautzen beschlossen. Wir hoffen, dass auch die hiesige CDU die erforderliche Kurskorrektur mitbestimmt. Was in Sachsen funktioniert, kann auch hier funktionieren. Deswegen: Mehr Bautzen wagen!