Antrag: Stopp der Errichtung weiterer Windenergieanlagen

Unsere Kreistagsfraktion im Landkreis Uelzen brachte am 19.09.2019 folgenden Antrag in den Kreistag ein:

Antrag: Stopp der Errichtung weiterer Windkraftanlagen im Landkreis Uelzen

 

Laut oben genannter Studie (Quellenangabe unten) werden allein in Deutschland im Jahr 1200 Tonnen an Insekten
durch Windkraftanlagen getötet. Die Politik schaut krampfhaft weg. Weitere Fakten sind
unerwünscht.

Insekten der unterschiedlichsten Arten sind die Grundlage eines gesunden Ökosystems. Die
Abnahme der Bienenpopulation führt vor Augen, dass der Schutz von Insekten eine hohe
Priorität haben muss. In diesem Zusammenhang zeigt die Studie von Franz Trieb sehr
deutlich, dass Windkraftanlagen eine Gefahr für unsere Insektenvielfalt darstellen.
Die Ergebnisse des PROGRESS-Berichts stellen weiter klar dar, dass Wildvögel einer hohen
Gefahr ausgesetzt sind, durch die Rotorblätter der Windenergieanlagen getötet zu werden.
Die Studie belegt somit, dass ein Missverhältnis zwischen Umweltnutzen und Tierschutz
existiert. Solange keine wirksamen Methoden vorhanden sind, um die Tierwelt zu schützen,
muss auf den Bau weiterer Windenergieanlagen verzichtet werden und bestehende Anlagen
auf Gefahren geprüft werden, die während des Betriebes für Wildvögel entstehen.

Anfang des Jahres 2019 brach in der Nähe von Wriedel der Flügel einer Windkraftanlage ab.
Es gab glücklicherweise keine Personenschäden, dennoch beläuft sich der finanzielle
Schaden auf einen sechsstelligen Bereich. Viele Windkraftanlagen stehen nahe stark
frequentierter Verkehrsräume und/oder Wald- und Landwegen. Die Gefahren, die durch den
Betrieb von Windkraftanlagen ausgehen, sind nicht ausreichend belegt, Gefahrenzonen
wurden nicht ausgewiesen. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit darf nicht zum
Spielball einer vermeintlich grünen Umweltpolitik werden.
Die AfD-Fraktion im Kreistag beantragt den Stopp der Errichtung weiterer Windkraftanlagen,
bis die konkreten Gefahren für Mensch und Umwelt abschließend geklärt sind.
Zwar wurde mit dem neuen Raumordnungsprogramm auch durch den Landkreis Uelzen der
landrechtlichen Vorgabe der Ausweisung weiterer Flächen für den Ausbau der Windenergie
folge geleistet, sind jedoch Genehmigungen für einzelne Anlagen im Rahmen der zu
erfolgenden einzelfallbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren
für Windenergieanlagen nicht zu erteilen, sofern schädliche Einflüsse auf Mensch und
Umwelt nicht ausgeschlossen werden können.

Begründung:

A. Umwelt:

a. Die größte Insektenmasse ( 9,0 kg/km³) befindet sich in einer Höhe von bis 400m. Um das
zu verifizieren, wurden Beobachtungen und Radarmessungen durchgeführt, die ergaben,
dass viele Insektenarten auf Höhe der Reichweite moderner Windkraftanlagen (zwischen
60m und 220m) fliegen. Diese Höhe nutzen Insekten im Wesentlichen, um zu geeigneten
Brutplätzen zu gelangen und dort ihre Eier abzulegen. Das trägt zu einer weiteren Brisanz
des Themas bei, da sich die Populationen wegen aktiver Windkraftanlagen nicht erholen
können. Laut der Studie ergaben Berechnungen, dass jährlich 1200 Tonnen Insekten durch
die Rotorblätter der Windkraftanlagen sterben. Die Exoskelette der gestorbenen Insekten
verbleiben zum großen Teil an den Rotorblättern und werden nicht durch Umwelteinflüsse
wie Niederschlag entfernt. Diese Rückstände können zu einer 50%igen Einbuße der Leistung
von Windkraftanlagen führen. Der Schutz der Insekten findet im Niedersächsischen
Windenergieerlass keine Berücksichtigung, woraus folgt, dass keine
Schadensbegrenzungsmaßnahmen ausgewiesen sind. Dieser Umstand zeigt, dass für den
Betrieb der Windenergieanlagen nicht alle
Einflüsse auf die Tier- und Pflanzenwelt ausreichend berücksichtig werden und somit die
zukünftigen Folgen nicht abzusehen sind.

b. Die PROGRESS-Studie beziffert die durch Windenergieanlagen pro Jahr getöteten Vögel
auf 7865 Mäusebussarde, 10.370 Ringeltauben, 11.843 Stockenten und 11.197 Möwen. In
die Studie flossen die damals 12.841 bestehenden Windenergieanlagen in Norddeutschland
ein. An dieser Stelle sei auf den §44(1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetzt hingewiesen: „Es ist
verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören…“. Ein wissentliches Nichtbeachten dieses
Gesetzes stellt vorsätzliches Handeln dar.

B. Betriebsgefahren:

a. Laut der Antwort des Landkreises, müssen Hersteller wiederkehrende Prüfungen
durchführen (lassen) und diese dokumentieren. Der zuständige Sachverständige hat bisher
keine Ursache für das Abbrechen des Flügels vom Rotor finden können. Er empfiehlt zudem,
die Reste des Rotors abzumontieren, um diese weitergehend zu Prüfen. Die AfD-Fraktion
bezweifelt, dass die Prüfverfahren und die Kontrollmöglichkeiten des Landkreises
ausreichend sind, um einen Wiederholungsfall ausschließen zu können. Es besteht somit
eine akute und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, die es abzuwehren gilt.

b. Eine Haftpflichtversicherung ist für die Betreiber nicht gesetzlich vorgesehen. Die genaue
Haftungspflicht bei Personen- oder Sachschäden ist im Zweifel ungeklärt. Der Betreiber
und/oder Eigentümer sähe sich bei diesen Schäden hohen Forderungen gegenüber. Das
könnte bis hin zu einem wirtschaftlichen Totalschaden der Unternehmen führen und würde
für die Betroffenen lange Klagewege bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich
festzulegen, stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar.

c. Die Antwort des Landkreises beinhaltet zwar eine prozentuale Erläuterung der einzelnen
Werkstoffe von Windenergieanlagen, nicht aber, die genau Angabe der Schadstoffe die bei
der Verwertung anfallen würden. Die AfDFraktion muss also davon ausgehen, dass ein hoher
Anteil an faserverstärkten Kunstoffen als Problemstoffe durch die lokalen
Entsorgungsbetriebe verwertet werden muss, denn, gerade moderne Rotorblätter werden
aus dem Faserverbundstoff CFK gefertigt. Dieser extrem harte und giftig lackierte Kunststoff
ist in der Herstellung energieintensiv und kann nicht wie üblich deponiert werden.
Momentan existiert nur ein Recyclingverfahren, welches mit hohen Kosten verbunden ist
und somit den Betrieb von Windenergieanlagen unrentabel macht.

Hier fehlt es offensichtlich an genauen Konzepten des Landkreises, was dazu führen kann, dass die
Steuerzahler zusätzlich belastet werden.

 

Quellen:

– Study Report: Interference of Flying Insects and Wind Parks by Franz Trieb/DLR;
30.10.2018 (abrufbar unter:
https://www.dlr.de/tt/Portaldata/41/Resources/dokumente/st/FliWip-Final-Report.pdf)
– PROGRESS-Bericht: Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-) Vögeln und Schaffung
planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch
Windenergieanlagen (abrufbar unter https://bioconsult-sh.de/site/assets/files/1561/1561-
1.pdf)
– Antwort des Landkreises Uelzen vom 16.08.2019, AZ 13.00.00, auf die Anfrage der AfDFraktion
im Kreistag zum Thema Windkraftanlagen

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