Unverhältnismäßige Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung von COVID-19 beenden

Am 10.02.2021 entschied die Bundesregierung, zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 -Pandemie voraussichtlich bis zum 07. März verlängert werden. Hierzu gehören die fortgesetzte Schließung des Einzelhandels, die privaten Kontaktbeschränkungen, die Einschränkungen im Kindertagesstätten- und Schulbetrieb, sowie die Schließung des Gastronomiegewerbes und der Kultur- und Begegnungsstätten.

Weiterhin erklärte Angela Merkel in Form einer Abschlusserklärung des virtuellen G7 Gipfels am 19.02.2021, dass die Pandemie erst beendet sei, wenn alle Menschen weltweit geimpft sind.

Dazu äußert sich die AfD Uelzen folgend: Der bundesweite Lockdown führt auch in unserem Landkreis zu extrem negativen wirtschaftlichen Folgen. Existenzen werden vernichtet, Arbeitslosigkeit und Armut werden ansteigen und somit unser aller Wohlstand bedroht. Die Grundrechtseingriffe der Regierung führen zu einer Krise des Grundgesetzes.

Die Aufrechterhaltung der Maßnahmen versucht die Bundesregierung durch eine willkürliche Herabsetzung des Inzidenzwertes zu rechtfertigen, um so den Lockdown scheinbar endlos zu verlängern. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass durch die vermehrt auftretenden Mutationen von Covid-19 ein weiterer Lockdown bzw. noch schärfere Einschränkungen zu erwarten sind, wie man der Presse der letzten Tage mehrfach entnehmen konnte. Das alles bei einer weltweiten Letalitätsrate von 0,21%-1,29% (je nach Studie und der Auswertung der Rohdaten; Quelle: (https://www.nzz.ch/wissenschaft/coronaviurs-warum-die-letalitaet-weltweit-so-unterschiedlich-ist-ld.1585067#register).

Die AfD Uelzen erkennt die Gefährlichkeit von COVID-19 für einen sehr genau bestimmbaren Personenkreis an. Diese Risikogruppen haben die uneingeschränkte Solidarität der demokratischen Gemeinschaft zu erhalten. Für Risikogruppen, vor allem in Alten- und Pflegeheimen, müssen endlich geeignete Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 getroffen werden. Diese Maßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass diese Risikogruppen unverhältnismäßig von Sozialkontakten ausgeschlossen und auf der anderen Seite Großteile der Wirtschaft sowie zahllose Existenzen geopfert werden.

Bei der Wahl der Schließung des Einzelhandels herrscht ein willkürliches Durcheinander. So werden bestimmte Teile der Wirtschaft bevorzugt, während andere Geschäfte bis zur Pleite benachteiligt werden. Die Spielzeugabteilungen großer Drogeriemärkte wie etwa Müller oder die der Supermärkte wie Real sind weiterhin geöffnet, kleine Spielzeugläden wie Goyer in der Uelzener Innenstadt müssen um ihre Existenz fürchten. Die Raiffeisen Märkte dürfen ihr Baumarktsortiment anbieten da sie Tiernahrung verkaufen; Obi oder Hagebau dürfen ihre Waren nur per Abholung anbieten. Diese Maßnahmen sind eine Beleidung des gesunden Menschverstandes und eine Verletzung des Wettbewerbes.

Die Verfolgung der Menschen in ihrem persönlichstem, durch das Grundgesetz geschützten Lebensbereichen, stellt eine weitere unverhältnismäßige Maßnahme der Bundesregierung dar. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Bewegungsfreiheit und der Schutz der Kinder vor staatlichem Eingriff, sind von unserer Verfassung geschützt. Durch die COVID-19 Verordnungen und Gesetze werden diese Bereiche allerdings regelmäßig verletzt. Auch in Uelzen werden Jugendliche auf Parkplätzen oder bei gemeinsamen Fahrten in ihren Fahrzeugen von Staats wegen verfolgt und es kam bereits zu empfindlichen vierstelligen Strafen. Die Sehnsucht des Menschen nach Gemeinschaft, wird mit voller Härte unterbunden. Die psychologischen Folgen werden immens sein.

Wir halten die Maßnahmen der Bunderegierung für unverhältnismäßig und die Grundrechtseingriffe für verfassungsrechtlich nicht tragbar. Die fortgesetzte Beschädigung unseres wirtschaftlichen Wohlstandes muss sofort ein Ende haben und den Menschen die Perspektive eines selbstbestimmten Lebens zurückgegeben werden.

 

Wir fordern:

– die Öffnung des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungsbetriebe

– die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

– die Rückkehr zum normalen Schul- und Kindertagesstättenbetrieb

– die Öffnung von Kultur- und Begegnungsstätten

– die Öffnung des Gastronomiegewerbes

 

Angst ist ein schlechter Ratgeber und Armut keine notwendige Folge dieser Pandemie.
Lernen wir, mit dem Virus zu leben ohne in Dauerhysterie zu versinken.

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