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Afghanischer Intensivstraftäter erhält Bewährungsstrafe

Sieben Strafverfahren und eine bereits verbüßte 15-monatige Freiheitsstrafe reichen nach Ansicht der Richterin, Dr. Claudia Hagemann, nicht aus, um den Afghanen N. zu einer erneuten Freiheitsstrafe zu verurteilen. In drei von vier Fällen wurde er schuldig gesprochen und in einem Fall eine Strafe von 18 Monaten verhängt. Auf Bewährung.

Das Urteil der Uelzener Justiz zeigt, dass Intensivstraftäter in Deutschland nicht viel zu befürchten haben. So kuschelt sich die Richterin am Amtsgericht von Fall zu Fall. Anstatt Tätern klare Grenzen aufzuzeigen, sieht Frau Dr. Hagemann in ihrer Urteilsbegründung die Schuld für die Straftaten des Afghanen auf der deutschen Seite. So habe es kein “Übergangsmanagement” für die geflüchtete Familie gegeben, was zu psychischen Störungen des Straftäters geführt habe.

Es grenzt schon an krankhaftem Wahn, dass sich die Verantwortlichen in Justiz und Politik die Schuld der Welt aufbürden wollen. Das strukturelle Versagen ist nicht systembedingt. Es ist eine Personenfrage. Das Strafgesetzbuch besitzt eine Fülle an Strafmöglichkeiten, nur werden diese, die gesetzlich flexibel eingesetzt werden könnten, von den Richtern viel zu häufig milde ausgelegt.

Völlig egal, woher die Gewaltaffinität des Afghanen rührt, die Öffentlichkeit darf nicht als Integrationswerkzeug für Kriegsgeschädigte missbraucht werden.

Schluss mit den Kuschelurteilen.

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